... auf der Homepage der Grundschule Soyen!

Zeugnistelefon

Bei Problemen und Fragen zu Noten und dem Zwischenzeugnis, bietet das Schulamt Rosenheim wieder die Möglichkeit an, unserer Schulpsychologin über das Zeugnistelefon zu kontaktieren. 

 

Zeugnistelefon

am 17.2.2023

 

Manuela Repert, BRin Schulpsychologie

von 11-14 Uhr

unter 08031-392-2061

 


Information:

Wegen Krankheit ist das Sekretariat vorraussichtlich vom 30.1.2023 - 10.02.2023 nicht zu den gewohnten Bürozeiten besetzt.

Bitte hinterlassen Sie uns ggf. eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter oder schreiben Sie eine Email an mail@grundschule-soyen.de.

 

Herzlichen Dank!

Das Kollegium


Schuleinschreibung am 07.03.2023 im Schulhaus der Grundschule Soyen!

Welche Kinder sind schulpflichtig?

Aufnahme in die Grundschule zum Schuljahr 2023/24

schulpflichtig

regulär schulpflichtig

 

Einschulungskorridor

(Kind KANN schulpflichtig werden)

 

vorzeitige Einschulung

(auf Antrag schulpflichtig)

 

vorzeitige Einschulung

(auf Antrag schulpflichtig)

mit Gutachten

im Vorjahr zurückgestellt

bzw.

Korridor genutzt

Geburtsdatum:

bis 30.06.2017

Geburtsdatum:

01.07.2017 – 30.09.2017

Geburtsdatum:

01.10.2017 – 31.12.2017

Geburtsdatum:

ab 01.01.2018

Keine weitere Zurück­stellung möglich.

Bei Kindern mit sonder­pä­dagogischem Förderbedarf ist in besonderen Ausnahmefällen eine weitere Zurück­stellung möglich,  sie ist mit einem sonderpädagogischen Gutachten zu begründen und es müssen zugleich sonderpädagogische Fördermaßnahmen eingeleitet werden. (SFZ miteinbinden)

BayEUG § 41(7)

GrSO §2 (4)

Prüfung der Schulfähigkeit nur im Zweifelsfall

-   Aussagen des Kin­der­­gartens (bei vorliegender Schweigepflichtsentbindung)

-   Antrag der Eltern

-   Auffälligkeiten beim Auf­nahmegespräch

-   Entscheidung über Aufnahme trifft der Schulleiter

Rückstellung auch bei Kindern mit sonderpäd. Förderbedarf möglich, „wenn nach diesem Zeitpunkt zu erwarten ist, dass ein Unterricht an der GS voraussichtlich erfolgen kann.“ GrSO §2 (4)

Die Kinder durchlaufen das An­melde- und Einschulungsverfahren ebenso wie alle anderen Kinder.

Eltern entscheiden nach Beratung und Empfehlung durch die Schule, ob ihr Kind zum kommenden oder zum darauffolgenden Schul­jahr ein­geschult werden soll.

Soll das Kind jedoch zum kommen-den Schuljahr eingeschult werden, wird es regulär schulpflichtig und ist wie in Spalte 2(regulär schulpflichtig) zu behandeln.

Bis 11.04.2023 schriftliche Erklärung der Eltern, wenn das Kind erst 2024/2025 schulpflichtig werden soll.

Schulfähigkeit kann überprüft werden

 

-  Entscheidung über Aufnahme trifft der Schulleiter

-  Nach dem 31. Juli kann ein vorzeitig aufgenommenes Kind nicht mehr abgemeldet werden

 

Schulfähigkeit wird überprüft

Schulpsychologisches Gutachten erforderlich

 


Das ganze Team begrüßt Sie im Schuljahr 2022/2023!



2022 - unser Schulhaus feiert Geburtstag:



Unser Elternbeirat mit viel Mühe ein kleines Video erstellt, um unser Schulhaus vorzustellen!

Ein herzliches Dankeschön an alle Mitwirkenden!


Für die Eltern: Wichtige Information zum Masernschutzgesetz - bitte lesen!

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