... auf der Homepage der Grundschule Soyen!
Bei Problemen und Fragen zu Noten und dem Zwischenzeugnis, bietet das Schulamt Rosenheim wieder die Möglichkeit an, unserer Schulpsychologin über das Zeugnistelefon zu kontaktieren.
Zeugnistelefon
am 17.2.2023
Manuela Repert, BRin Schulpsychologie
von 11-14 Uhr
unter 08031-392-2061
Information:
Wegen Krankheit ist das Sekretariat vorraussichtlich vom 30.1.2023 - 10.02.2023 nicht zu
den gewohnten Bürozeiten besetzt.
Bitte hinterlassen Sie uns ggf. eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter oder schreiben Sie eine Email an mail@grundschule-soyen.de.
Herzlichen Dank!
Das Kollegium
Aufnahme in die Grundschule zum Schuljahr 2023/24
schulpflichtig |
regulär schulpflichtig |
Einschulungskorridor (Kind KANN schulpflichtig werden) |
vorzeitige Einschulung (auf Antrag schulpflichtig) |
vorzeitige Einschulung (auf Antrag schulpflichtig) mit Gutachten |
im Vorjahr zurückgestellt bzw. Korridor genutzt |
Geburtsdatum: bis 30.06.2017 |
Geburtsdatum: 01.07.2017 – 30.09.2017 |
Geburtsdatum: 01.10.2017 – 31.12.2017 |
Geburtsdatum: ab 01.01.2018 |
Keine weitere Zurückstellung möglich. Bei Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf ist in besonderen Ausnahmefällen eine weitere Zurückstellung möglich, sie ist mit einem sonderpädagogischen Gutachten zu begründen und es müssen zugleich sonderpädagogische Fördermaßnahmen eingeleitet werden. (SFZ miteinbinden) BayEUG § 41(7) GrSO §2 (4) |
Prüfung der Schulfähigkeit nur im Zweifelsfall - Aussagen des Kindergartens (bei vorliegender Schweigepflichtsentbindung) - Antrag der Eltern - Auffälligkeiten beim Aufnahmegespräch - Entscheidung über Aufnahme trifft der Schulleiter Rückstellung auch bei Kindern mit sonderpäd. Förderbedarf möglich, „wenn nach diesem Zeitpunkt zu erwarten ist, dass ein Unterricht an der GS voraussichtlich erfolgen kann.“ GrSO §2 (4) |
Die Kinder durchlaufen das Anmelde- und Einschulungsverfahren ebenso wie alle anderen Kinder. Eltern entscheiden nach Beratung und Empfehlung durch die Schule, ob ihr Kind zum kommenden oder zum darauffolgenden Schuljahr eingeschult werden soll. Soll das Kind jedoch zum kommen-den Schuljahr eingeschult werden, wird es regulär schulpflichtig und ist wie in Spalte 2(regulär schulpflichtig) zu behandeln. Bis 11.04.2023 schriftliche Erklärung der Eltern, wenn das Kind erst 2024/2025 schulpflichtig werden soll. |
Schulfähigkeit kann überprüft werden
- Entscheidung über Aufnahme trifft der Schulleiter - Nach dem 31. Juli kann ein vorzeitig aufgenommenes Kind nicht mehr abgemeldet werden
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Schulfähigkeit wird überprüft Schulpsychologisches Gutachten erforderlich
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Ein herzliches Dankeschön an alle Mitwirkenden!
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ganz egal auf welchem Weg - ist nicht gestattet.
Auf die Bestimmungen zum Urheberrecht wird nachdrücklich hingewiesen. Siehe auch Impressum